Autorius: Günther Strauß Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-03-26 09:33:00, skaitė 813, komentavo 0
Ein afghanischer Triebtäter hat eine 19 Jahre alte Deutsche brutal vergewaltigt. Das Opfer muss in Folge des skrupellosen Missbrauchs nun in die Psychiatrie eingewiesen werden.
von Günther Strauß
Auch in Grassau ist nun bekannt, was man unter sogenannter kultureller Bereicherung zu verstehen hat. Die kleine Gemeinde im Landkreis Traunstein in Oberbayern wurde durch ein furchtbares Verbrechen erschüttert, das erst jetzt ans Licht kam. Im September 2019 fiel eine 19-Jährige einem triebgesteuerten Afghanen zum Opfer. Der sogenannte Flüchtling hatte sich einfach genommen, was er wollte – schließlich ist das Schlaraffenland Deutschland als Selbstbedienungsladen bekannt.
Der anerkannte Asylbewerber hatte die junge Frau am Tag des Michaeli-Markts, am 28. September 2019 in seine vom Steuerzahler finanzierte herrschaftliche Wohnung gelockt. Er verwickelte das Mädchen geschickt in ein Gespräch. Dann rückte er plötzlich ganz dicht an sie heran, packte sie an den Handgelenken und fesselte sie blitzschnell mit einem Schal. Das überrumpelte Mädchen fragte völlig verwirrt, was das werden solle, doch da war es schon zu spät.
Der importierte Triebtäter warf sein Opfer auf eine am Boden liegende Matratze, verband ihr die Augen und riss ihr die Kleider vom Leib. Die 19-Jährige versuchte vergeblich, sich zu wehren und schrie um Hilfe. Doch niemand hörte sie. Ihren Widerstand brach der 27-jährige Asylforderer letztlich mit der Drohung, er sei beim Militär gewesen und wisse, „wie man solche Dinge regelt“. Dann verrichtete er sein widerwärtiges Werk und vergewaltigte die junge Frau gleich mehrfach. Das Martyrium muss ihr wie eine Ewigkeit vorgekommen sein. Wie in Schockstarre musste sie alles über sich ergehen lassen.
Beim nunmehr stattgefundenen Gerichtsverfahren behauptete der afghanische Sextäter dreist, die Frau hätte den Sex mit ihm verlangt. Doch glücklicherweise war die Beweislast erdrückend und die Geschädigte wurde als glaubhafte Zeugin eingestuft. An der 19-Jährigen seien Spermaspuren des 27-Jährigen nachgewiesen worden, dazu Hämatome, die mit der Opferaussage in Einklang zu bringen seien – so die Ansicht eines Rechtsmediziners.
Die Verurteilung des Afghanen konnte auch nicht durch die Aussage deutschfeindlicher Elemente aus dem Umfeld des Angeklagten verhindert werden. Von hiesigen Überfremdungsfanatikern war dem Sextäter ein guter Leumund ausgestellt worden. Auch sei er nicht als gewalttätig oder aggressiv aufgefallen, vielmehr als „guter Mensch“ beschrieben worden, wurde berichtet. Das Gericht konnte sich jedoch der erdrückenden Beweislast nicht erwehren und verurteilte den Asylforderer zu vier Jahren sechs Monaten Haft, die er nun auf Kosten des Steuerzahlers mit PlayStation und anderen Annehmlichkeiten absitzen darf.
Doch viel schlimmer kam es für das Opfer. Die vergewaltigte Deutsche erlitt eine derartig nachhaltige psychische Störung, dass sie nun in eine geschlossene Anstalt eingeliefert werden muss. Sie wurde also doppelt geschädigt. Zunächst musste sie die brutale Vergewaltigung über sich ergehen lassen und nun muss sie auch noch in die Psychiatrie, während es sich der afghanische Triebtäter in einer nett eingerichteten Zelle bequem machen kann und wahrscheinlich nach einem Bruchteil der verhängten Strafe wieder auf freien Fuß kommt.