Autorius: Alexander Schwarz Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2023-03-22 16:27:00, skaitė 677, komentavo 0
Der feine Herr Adhanom Ghebreyesus, WHO-Generaldirektor und „Godfather of Pandemic“
Eine Arbeitsgruppe hat Vorschläge zur Veränderung der Befugnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erarbeitet, die ab ihrer Umsetzung darauf hinauslaufen werden, die UN-Organisation de facto zu einer globalen Überwachungsbehörde für die Gesundheit der Weltbevölkerung zu machen.
Der neue Artikel 13A der Internationalen Gesundheitsvorschriften soll dann auch verbindlich festlegen, dass die WHO bei einer gesundheitlichen Notlage für die öffentliche Gesundheit zuständig ist. Sämtliche Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, den WHO-„Empfehlungen“ zu folgen – wodurch diese dann faktisch zu Befehlen werden. Die Länder müssen eigene Regulierungsbehörden zur Umsetzung der WHO-Empfehlungen schaffen (Artikel 4, Absatz 1). Diese können zwar angefochten werden, die Entscheidung eines Notfallausschusses ist dann jedoch endgültig.
Das betreffende Land muss dann Rechenschaft über die Erfüllung der WHO-Vorgaben ablegen (Artikel 43, Absatz 6). Der Generaldirektor der WHO kann demzufolge dann alleine und letztlich willkürlich entscheiden, ob ein tatsächlicher oder auch nur potentieller Gesundheitsnotfall mit internationaler Tragweite vorliegt (Artikel 12, Absatz 1), und dann entsprechende „Empfehlungen“ aussprechen (Artikel 15). Das betreffende Land (beziehungsweise Länder) muss dabei nicht einmal konsultiert werden (Artikel 12, Absatz 2). Eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Feststellung eines solchen Notfalls soll es nicht mehr geben (Artikel 12, Absatz 3). Die WHO kann Reisebeschränkungen verhängen, ohne die Informationen, auf denen diese basieren, benennen zu müssen (Artikel 11). Damit nicht genug: Die Industrieländer sind zur Bereitstellung von Finanzmitteln verpflichtet (Artikel 44, Absatz 2), die von der Weltgesundheitsversammlung kontrolliert werden (Artikel 44A, Absatz 2).
Artikel 13A sieht vor, dass die WHO über die Zuteilung von Gesundheitsprodukten entscheidet und deren Herstellung anordnen kann. Die Länder müssen auch bei der Zensur von Informationen, die die WHO als „falsch und unzuverlässig“ ansieht, zusammenarbeiten (Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe h). Zudem soll es einen „sicheren globalen digitalen Austausch von Gesundheitsinformationen“ geben (Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe d), der -natürlich- von der WHO kontrolliert wird (Artikel 11). Weiterhin geht aus den Vorschlägen hervor, dass man sich vor allem auf die Herstellung und Lieferung von Arzneimitteln verlegen will. Prävention und Früherkennung scheinen allenfalls noch eine nachgeordnete Rolle zu spielen. Dabei wird die WHO auch noch ermächtigt, mit nichtstaatlichen Akteuren Geschäfte abzuschließen, zu deren Offenlegung sie nicht automatisch, sondern nur auf Nachfrage verpflichtet ist. Daraus ergeben sich viele Möglichkeiten zur selektiven Herausgabe der entsprechenden Unterlagen.
Eine nähere Betrachtung der Änderungsvorschläge zeigte, dass in Artikel 3 die Worte „…unter voller Achtung der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten der Personen“ gestrichen und die Basis der Regularien stattdessen unter anderem die Kriterien „Inklusion“ und „Gleichheit“ sein sollen. Den nationalen Gesundheitsbehörden wird eine umfassende Macht bei der Exekution der WHO-Vorgaben eingeräumt. Die WHO kann auch andere UN-Behörden hinzuziehen, wodurch sie ihre Befugnisse nochmals erweitert. Personen können Maßnahmen aufgezwungen werden, „die das höchstmögliche Gesundheitsschutzniveau erreichen würden“. Dies könnte also Zwangsimpfungen und andere Eingriffe in die körperliche Selbstbestimmung und Bewegungsfreiheit nach sich ziehen. Medikamente, Impfstoffe oder andere Arzneimittel, die der WHO „unverhältnismäßig oder übertrieben“ erscheinen, können verboten werden.
Wenn diese Vorschläge angenommen würden, würde die WHO über eine schier grenzenlose Machtbefugnis verfügen. Es wäre die gesundheitspolitische Vorwegnahme dessen, was als Great Reset global in allen gesellschaftsrelevanten und ökonomischen Bereichen kommen soll. Die WHO könnte jedem Land der Welt vorschreiben, ob ein Gesundheitsnotfall besteht und wie darauf zu reagieren ist, und würde quasi die gesamte Gesundheitspolitik des jeweiligen Landes an sich reißen, würde festlegen, welche Medikamente hergestellt werden dürfen, würde den Bürgern Impfungen und andere Behandlungen aufzwingen, die die nationalen Regierungen allenfalls noch nach Gutdünken einbinden. Sie könnte beliebig Medikamentendeals abschließen und sogar auf Exekutivorgane wie Polizei und (Para-)Militär zur Durchsetzung ihrer Allmachtsansprüche zurückgreifen.
Dies wäre die von vielen befürchtete Konsequenz aus den Corona-Regimen der meisten Länder, nur noch um ein Vielfaches verschärft und von einer intransparenten, den meisten Menschen allenfalls dem Namen nach bekannten Monsterbehörde koordiniert und diktatorisch umgesetzt. Was hier geplant ist, wäre schon dann inakzeptabel und antidemokratisch, wenn die WHO ein unabhängiges Gremium wäre. Da sie das genaue Gegenteil ist (nämlich ein von Geldgebern mit Eigeninteressen fremdfinanzierter Club von abhängigen Befehlsempfängern), bedeuten die Pläne zur Kompetenzneufassung der WHO nichts anderes als ein „Coup on demand“, ein Putsch nach Belieben von oben. Man kann nur hoffen, dass eine hinreichende Zahl selbstbewusster Einzelstaaten sich die eigene Souveränität nicht so leichtfertig rauben lässt, wie dies Deutschland und viele westliche linksgeführte Staaten mit sich machen lassen. Gesundheit und Freiheit dürfen keine Antithesen werden!