Kramp-Karrenbauer will deutsche Soldaten trotz irakischer Resolution in Erbil lassen

Autorius: RT deutsch Šaltinis: https://deutsch.rt.com/inland/... 2020-01-11 16:36:11, skaitė 651, komentavo 0

Kramp-Karrenbauer will deutsche Soldaten trotz irakischer Resolution in Erbil lassen

Das irakische Parlament entschied nach der Ermordung führender iranischer und irakischer Militärs durch einen US-Drohnenangriff, dass sämtliche ausländische Truppen das Land zu verlassen haben. Bislang gibt es keine Anzeichen, dass diese Resolution ernst genommen wird.

Entgegen der weit verbreiteten und falschen Annahme befinden sich US-Truppen legal im Irak und sind de jure keine Besatzungsmacht. Sie kehrten nur zweieinhalb Jahre nach dem vollständigen Abzug im Dezember 2011 auf Bitten der irakischen Regierung wieder zurück, als der sogenannte Islamische Staat bereits kurz vor Bagdad stand. Zusammen mit dem Iran wurde der IS-Vormarsch aufgehalten und schließlich zurückgedrängt. Im Zuge dessen wuchs die Anti-IS-Koalition auf mehrere Staaten an, darunter auch Deutschland, die ihre Truppen für unterschiedliche Missionen in den Irak entsandten.

Seitdem ist viel passiert. Der IS wurde militärisch entscheidend geschwächt und auf einzelne Gebiete zurückgeworfen, von denen aus versprengte Einheiten Angriffe ausüben. Doch das alles entscheidende Ereignis war der US-Drohnenangriff auf eine Fahrzeugkolonne am Flughafen Bagdad am 3. Januar, der den iranischen Generalmajor Qassem Soleimani, den irakischen Vizechef der Volksmobilisierungskräfte Abu Mahdi al-Muhandis und acht weitere Personen tötete. Dieser Anschlag löste nicht nur im Irak, sondern auch im benachbarten Iran ein politisches Erdbeben aus.

Die erste unmittelbare Konsequenz war die Entscheidung des irakischen Parlaments, sämtliche ausländischen Truppen des Landes zu verweisen. Auch die deutsche Bundeswehr. Der irakische Ministerpräsident Adil Abd al-Mahdi erklärte nach der Resolution des Parlaments, dass seine Regierung die notwendigen Schritte einleiten und entsprechende gesetzliche Grundlagen vorbereiten werde, um den Willen des Volkes umzusetzen. Er machte klar, dass jene Truppen, die sich weigern sollten, den Irak zu verlassen, als Besatzungstruppen gelten. Mit anderen Worten, diese könnten dann zu legitimen militärischen Zielen irakischer Milizen werden.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) meinte am Montag nach der irakischen Parlamentsentscheidung, dass Deutschland "jede Entscheidung akzeptieren" wird. Am 10. Januar telefonierte al-Mahdi mit US-Außenminister Mike Pompeo und teilte ihm mit, dass Washington einen Gesandten schicken soll, um gemeinsam den Abzugsprozess vorzubereiten. Er warf ihm auch vor, dass es US-Truppen im Irak gibt, die illegal im Land und nicht im Rahmen des eigentlichen Mandats aktiv sind. Auch die Drohnenmissionen seien ohne irakische Zustimmung aktiv, was gegen das bilaterale Abkommen zwischen den beiden Ländern verstoße.

Bagdad meint es also ernst mit dem Abzug der ausländischen Truppen. Doch davon lässt sich Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer offensichtlich nicht beeindrucken. Sie erklärte nach einer Sondersitzung des Verteidigungsausschusses, dass die Bundeswehr weiterhin in der nordirakischen Stadt Erbil bleiben wird.

Zwar meinte sie, dass Berlin die Mission mit dem "Einverständnis der irakischen Regierung" betreiben wird, doch ließ sie keinen Zweifel daran, dass aus Sicht der Bundesregierung das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Die irakische Regierung "befindet zurzeit in der Beratung, wie sie mit dem Votum des irakischen Parlamentes umgeht", sagte Kramp-Karrenbauer. Sollte es für Berlin diesbezüglich Unklarheiten gegeben haben, hat Ministerpräsident al-Mahdi diese am Freitag gegenüber Pompeo unmissverständlich beseitigt: Die ausländischen Truppen müssen raus.

Dr. Alexander Neu, Obmann im Verteidigungsausschuss der Linken, bat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags um eine Einschätzung, wie es sich mit einem Verbleib ausländischer Truppen trotz des irakischen Parlamentsentscheids verhält. 

In dem Gutachten kamen die Juristen zum Schluss, dass das Votum allein nicht bindend sei. Doch ein Verbleib der Truppen – und damit auch der Bundeswehr – gegen den erklärten Willen der Regierung in Bagdad wäre nach deren Einschätzung völkerrechtswidrig. 

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