Autorius: RT deutsch Šaltinis: https://deutsch.rt.com/gesells... 2020-01-26 20:16:19, skaitė 947, komentavo 0
Prof. Dr. Helmut Bulle studierte in Moskau Physik, war anschließend Hochschuldozent für Reaktionstechnik an der Technischen Hochschule "Carl Schorlemmer" Leuna-Merseburg, danach in der SED-Bezirksleitung verantwortlich für Wissenschaft im Bezirk Halle. In den letzten Monaten der DDR war er Stellvertreter des Ministers für das Hoch- und Fachschulwesen, zuständig für den Bereich Natur- und Technikwissenschaften. Prof. Dr. Dieter Kreysig machte nach Kriegsende einen Lehrgang für Neulehrer, anschließend qualifizierte er sich am Pädagogischen Institut Mühlhausen in Thürigen zum Fachlehrer für Chemie weiter. Zwischen 1968 und 1992 lehrte er an der Sektion Chemie der Humboldt-Universität zu Berlin und wirkte von 1963 bis 1990 in der Zentralen Fachkommission Chemie im Ministerium für Volksbildung der DDR.
Hier der Link zum ersten Teil des Interviews.
Wie veränderten sich im Zuge der Reformen am bisherigen deutschen Bildungssystem seitens der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die teils viele Jahrhunderte alten Universitäten auf dem Boden der DDR und welche Rolle war den Universitäten (oder dem tertiären Bildungsbereich allgemein) im sozialistischen Bildungssystem allgemein zugedacht?
Helmut Bulle: Für die Universitäten in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone war das Ende des Krieges zugleich ein Neubeginn. Als erste Universität nahm in Ostdeutschland am 15. Oktober 1945 mit tatkräftiger Unterstützung der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) die Universität Jena den Lehrbetrieb wieder auf. Studienziele und Studieninhalte entsprachen den gesellschaftlichen Bedingungen der antifaschistisch-demokratischen Ordnung und unterschieden sich damit deutlich von den vorangegangenen geschichtlichen Perioden, vor allem vom Nazismus. Der Präsident der Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung sprach deshalb in seiner Eröffnungsrede für die Berliner Humboldt-Universität am 29. Januar 1946 ausdrücklich von einer Neueröffnung und nicht, wie er betonte, von einer Wiedereröffnung der traditionsreichen Bildungsstätte. Das war nur möglich durch eine weitgehende Erneuerung des alten Lehrkörpers.
Neue Akzente für die Bildungspolitik und damit auch für das Hochschulwesen ergaben sich aus den Beschlüssen der 2. Parteikonferenz der SED, die den planmäßigen Aufbau des Sozialismus in der DDR auf die Tagesordnung setzte. Diese Entwicklung, die in den 1950er Jahren unter den Bedingungen des kalten Krieges und bei offener Grenze zur kapitalistischen Bundesrepublik Deutschland (BRD) stattfand, verlief nicht problemlos. Die Heranbildung eines neuen Lehrkörpers brauchte Zeit. Es gab keine einheitlichen und verbindlichen Studienpläne. Die Studiendauer, z.B. in den naturwissenschaftlichen Fächern, betrug teilweise bis zu zehn Jahre. Auch ein Teil der Absolventen aus dieser Zeit verließ, nachdem er die sehr großzügigen Studienbedingen mit Stipendium und ohne Zahlung einer Studiengebühr in Anspruch genommen hatte, illegal die DDR.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem wurde in den Jahren 1968 bis 1971 die 3. Hochschulreform durchgeführt.
An die Stelle der bisherigen Institute und Fakultäten trat eine moderne Struktur nach Wissenschafts- und Lehrbereichen mit einer dazu analogen Leitungsstruktur. Für die Lehre gab es einheitliche Lehrpläne, die in den Wissenschaftlichen Beiräten beraten und für das jeweilige Fachgebiet durch das Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen bzw. anderen zuständigen Fachministerien für verbindlich erklärt wurden. Es wurde eine für das gesamte Hochschulwesen verbindliche Regelstudienzeit eingeführt.
Der Völkerrechtler und SED-Bildungspolitiker Prof. Gregor Schirmer äußerte sich in seinem Beitrag in der Zeitung Junge Welt vom 22. März 2018 folgendermaßen zu dem Thema:
Als ehemaliger Beteiligter verhehle ich nicht, dass es in den Reformjahren Formalismus, Übertreibungen und Druck von oben gab. Dass die Reform jedoch nur der Festigung der "SED-Diktatur" im Hochschulwesen diente, ist schlicht falsch. Die dritte Hochschulreform war eine produktive Phase der Entwicklung der Universitäten und Hochschulen der DDR im Rahmen der damaligen realsozialistischen Verhältnisse. Auch unter Honecker wurden die durch die Reform eingeleiteten – nach meiner Meinung positiven – Veränderungen nicht pauschal zurückgenommen."
Nach meiner persönlichen Erfahrung trifft das in vollem Maße zu. Allerdings hat der VIII. Parteitag der SED im Jahre 1971 auch dort Klarheit geschaffen, wo in der Anfangsphase der 3. Hochschulreform bewährte Prinzipien der Hochschulpädagogik nicht beachtet oder verletzt wurden.
1967 war übrigens die Zeit, als Studenten der Hamburger Universität bei einer Rektoratsübergabe mit der Losung Furore machten: "Unter den Talaren – Muff von 1000 Jahren". Der kritische Gehalt dieser Worte ist wohl bis heute noch hoch aktuell.
Dieter Kreysig: Fach- und Hochschulen sowie Universitäten waren fest integriert in die planmäßige Entwicklung der Volkswirtschaft und des gesamten gesellschaftlichen Systems der DDR. Das bedeutete, sie hatten sowohl inhaltlich, organisatorisch und kapazitativ dafür Sorge zu tragen, den planmäßig bestehenden und den zu erwartenden Bedarf an Kadern für alle Bereiche zu sichern. Das erforderte, die "Kontingente" an Studenten so zu planen und zu regulieren, dass dieser Bedarf in Qualität und Quantität erfüllt wurde. Andererseits galt der eherne Grundsatz: "Jeder Absolvent mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung (also Berufsausbildungs-, Fachschul- oder Hochschulabschluss) hat Anspruch auf einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz."
Das erforderte eine permanente Aktualisierung des bestehenden und zu erwartenden spezifischen Bedarfs und – daraus abgeleitet – die erforderliche Anzahl der in den einzelnen Jahren zu immatrikulierenden Studenten in den einzelnen Disziplinen. Dieser Gesamtbedarf wurde durch das Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen (im Falle der Lehrerausbildung auch in Abstimmung mit dem Ministerium für Volksbildung) jeder der einzelnen Bildungseinrichtungen als jeweiliges "Immatrikulationskontingent" zugeteilt. Um diese immatrikulierten Studenten auch möglichst vollständig zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, existierte ein umfangreiches studienbegleitendes Betreuersystem.
Aufnahmeprüfungen oder ähnliche Selektierungsverfahren für die Aufnahme eines Studiums (Ausnahmen bildeten künstlerisch-musische Studienrichtungen) waren überflüssig, da die Hochschulreife (Abitur, Abschluss Ingenieurschule usw.) nach zentralen inhaltlichen und qualitativen (Bewertungen) Vorgaben republikübergreifend einheitlich geregelt und damit ohne Abstriche umfassend vergleichbar war.
Diese Form der Studienzulassung führte in einzelnen Studiengängen zwangsläufig zu einer die jeweiligen Kontingente überschreitenden Anzahl von Studienbewerbern. Das galt insbesondere für die Studienrichtungen wie Medizin, Psychologie, Biologie, Archäologie und einige andere.
Mit Studienbewerbern solcher Fachrichtungen, die dort keinen Studienplatz erhalten konnten, wurden noch vor dem Abschluss ihrer jeweiligen Bildungseinrichtung sogenannte "Umlenkungsgespräche" geführt, an denen sich auch die Fakultäten der jeweiligen Hochschule/Universität beteiligten, um ihnen Studienplätze in alternativen Studiengängen anzubieten und sie dorthin zu vermitteln. Das führte dahin, das zum Studienbeginn im Prinzip jeder Absolvent mit seiner Hochschulreife einen Studienplatz belegen konnte und auch alle Studienkontingente ausgeschöpft waren, hatte aber andererseits zur Folge, dass nicht alle "umgelenkten" Studenten ihr Studium bis zum erfolgreichen Abschluss durchstanden. Studienwechsel und/oder Einstieg in eine erweiterte Berufsausbildung (Industrie, Handwerk, Landwirtschaft, gesellschaftliche Organisationen und Institutionen usw.) folgten in solchen eher seltenen Fällen.
Die Studieninhalte und –formen (Vorlesungen, Seminare, Praktika, Exkursionen, Spezialkurse usw.) für die Studiengänge an den einzelnen Hochschulen waren zwar teilweise regionalen Besonderheiten und Bedürfnissen angepasst (z. B. Chemie, Maschinenbau, Bergbau, Fischereiwirtschaft, Landwirtschaft usw.), aber dennoch weitgehend vereinheitlicht und abgestimmt.
Wenn Sie das System der Hochschulbildung in der DDR mit dem in der BRD vergleichen, was waren aus Ihrer Sicht die markantesten Unterschiede und welches System konnte aus Ihrer Sicht bessere Leistungen hervorbringen?
Helmut Bulle: Als positiv ist am Bildungswesen der DDR vor allem zu nennen: Gleiche Chancen für alle Kinder, unabhängig von der sozialen Lage des Elternhauses. Es war sozial gerechter als das westdeutsche Bildungswesen. Alle Talente konnten sich besser entwickeln, z. B. auch über Spezialschulen. Auch im Sinne der Herausbildung allseitig gebildeter Persönlichkeiten war das Bildungssystem der DDR eine ganze gesellschaftliche Epoche weiter.
Ein Hauptproblem des Bildungswesens in der BRD ist neben der föderalistischen Struktur vor allem seine neoliberale Ausrichtung. Kinder aus sozial schwachen Schichten der Bevölkerung sind nach den PISA-Berichten in Deutschland besonders benachteiligt. Die UNESCO beschrieb 1996 im Delors-Bericht vier Säulen eines ganzheitlichen Bildungsbegriffs: Lernen, gemeinschaftlich zusammenzuleben; Lernen, Wissen zu erwerben; Lernen zu handeln; Lernen für das Leben. Von marktkonformem Nachwuchs ist darin nicht die Rede.
Dieter Kreysig: Einen besonderen Platz in der akademischen Ausbildung nahm die Ausbildung von Lehrern ein. Wurde in den 1960er Jahren in der Lehrerausbildung hinsichtlich des Umfangs der Lehrbefähigung noch differenziert, fand ab dem 1. Mai 1965 eine schrittweise Vereinheitlichung der Oberschullehrer-Ausbildung in Form des Diplomlehrer-Studiums statt. In regelmäßigen Beratungen arbeiteten Fachkommissionen nach einem abgestimmten Themenplan an der inhaltlichen Ausgestaltung und Strukturierung der disziplinären Ausbildungsinhalte und deren permanenter Weiterentwicklung entsprechend der sich weiterentwickelnden wissenschaftlichen Erkenntnisse und der gesellschaftlichen Anforderungen an eine moderne Fachdisziplin sowie entsprechend gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse.
Die Ergebnisse der Fachkommissionsarbeit flossen unmittelbar in die Arbeit der Hauptabteilung Lehrerbildung des Ministeriums für Volksbildung ein und stellten eine wichtige Komponente für deren konzeptionelle und administrative Arbeit dar. Damit war die Hochschulbildung der Lehrerschaft in der DDR nach Inhalt, Struktur, Zielstellung und Effizienz der Lehrerausbildung in der BRD weit überlegen, was sich auch in einer deutlichen Überlegenheit der Schulausbildung niederschlug.
Welche Hochschularten gab es in der DDR außerdem (neben den Universitäten) und was war deren Zweck?
Helmut Bulle: Als ein relativ kleines Land verfügte die DDR dennoch über eine hochentwickelte und vielgestaltige Hochschullandschaft. Dazu gehörten: die Universitäten in Berlin, Leipzig, Halle, Rostock, Greifswald, Jena und die Technische Universität in Dresden; technische Hochschulen im Sinne von polytechnischen Hochschuleinrichtungen; Ingenieurhochschulen mit verkürzter Studiendauer; spezialisierte technische Hochschulen wie die Hochschulen für Elektrotechnik in Ilmenau; die Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst, die Handelshochschule Leipzig; pädagogische Hochschulen unter anderem in Halle und Potsdam; Musikhochschulen etwa in Dresden und Berlin; die Hochschule für Schauspielkunst in Berlin; die Kunsthochschule Berlin-Weißensee; die Hochschule für industrielle Formgestaltung in Halle; medizinische Akademien; die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft in Potsdam-Babelsberg sowie die Sporthochschule in Leipzig (DHfK).
Integriert in das Hochschulwesen waren verschiedene Formen eines Sonderstudiums für Frauen oder des Fernstudiums für Berufstätige. Zur Vorbereitung auf ein Studium für junge Arbeitern und Bauern und deren Kinder diente die Arbeiter- und Bauernfakultät (ABF) an der Universität in Halle, mit dem besonderen Ziel der Vorbereitung auch auf ein Auslandsstudium. Zur Förderung besonders talentierter Schüler gab es auf verschiedenen Gebieten die Spezialschulen.
Hauptziel war die Ausbildung von bestmöglich qualifizierten Fachleuten für die Volkswirtschaft und andere gesellschaftlichen Bereiche. Die quantitativen Vorgaben dafür kamen von der Staatlichen Plankommission und wurden mit dem von der Volkskammer jeweils beschlossenen Haushaltsplan finanziell abgesichert.
Das Gespräch führte Hasan Posdnjankow.