Somalier mordet per Steakmesser - "minderschwerer Fall"

Autorius: Benno Müller Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2020-05-09 13:20:00, skaitė 847, komentavo 0

Somalier mordet per Steakmesser -

Hat minderschwer gemordet: Asylbetrüger Hamsa A.

Der somalische Migrant Hamsa A., in anderen Medien würde man ihn als Schutzsuchenden bezeichnen, stach am 18. Oktober des Vorjahres einen 19-Jährigen in Plauen auf offener Straße per Steakmesser nieder. Angeblich wurde er „provoziert“. Das genaue Alter des Täters ist laut Gericht unbekannt, was aber nicht daran hinderte, „Im Namen des Volkes“ eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten zu verhängen.

von Benno Müller

Das Motiv war Eifersucht. Das Opfer habe der Frau des Täters mehrfach sexuelle Angebote gemacht, welche diese abgelehnt hatte. Am Tag der Tat hörte der angeblich 20-jährige Somalier eine solche sexuelle Aufforderung mit und sah Rot. Er verfolgte den Nebenbuhler und stach mit einem Steakmesser auf offener Straße von hinten blindwütig auf ihn ein. Sieben Stiche in den Rücken und ein Stich in den Kopf erwiesen sich als tödlich.

Auch der Getötete war Somalier. Die beiden Männer sollen sich auf ihrer Reise, andere Medien würde es mit „auf der Flucht“ beschreiben, kennengelernt haben. Deutsche Zeitungen berichten, es hätte sich um „beste Freunde“ gehandelt.

Steakmesser-Mord ist „minderschwerer Fall“

Das Gericht Zwickau bestätigte, dass das genaue Alter des Täters nicht bekannt ist. Dennoch kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung, das für Straftäter bis zum Lebensalter von 21 Jahren verwendet werden kann. Das Urteil „Im Namen des Volkes“ lautete auf 2 Jahre und 6 Monate Haft wegen Totschlags. 7 Monate davon hat der Somalier bereits in Untersuchungshaft verbracht. Das Gericht begründete das Urteil mit einem „minderschweren Fall“ und der „Provokation durch das Opfer“.

Kritische Beobachter düften das Urteil hingegen als einen weiteren Fall eines großzügigen Migrationsbonus bezeichnen. Stellen Sie sich einmal vor, ein Deutscher hatte einen derartig brutalen Mord mit einem Steakmesser verübt – was glauben Sie, wie hoch wäre das Strafmaß ausgefallen?