Autorius: Daniell Pföhringer Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2020-09-19 17:32:00, skaitė 901, komentavo 0
Nach dem Bundesland Bremen will offenbar auch Thüringen das Zeigen von Reichsfahnen verbieten. Warum solche Erlasse nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch unhistorisch sind, kann man in COMPACT 10/2020 mit dem Titelthema „Das Reich wird Pop“ nachlesen. Jetzt vorbestellen!
Einem Bericht des MDR zufolge prüft auch das Thüringer Innenministerium ein Verbot von Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen. Damit will Ressortchef Georg Maier (SPD) offenbar seinem Bremer Ministerkollegen und Parteifreund Ulrich Mäurer folgen, der am Freitag einen entsprechenden Erlass herausgegeben hat, der Anfang kommender Woche in Kraft tritt. In der Hansestadt soll das öffentliche Zeigen schwarz-weiß-roter Fahnen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die erste deutsche Nationalfahne kombiniert die preußischen Farben mit dem Weiß-Rot der Hansestädte. Sie war zunächst Flagge des Norddeutschen Bundes und nach seiner Gründung 1871 des Deutschen Reiches. Die Weimarer Republik wechselte zum (großdeutschen) Schwarz-Rot-Gold der Revolution von 1848.
In Brandenburg gibt es eine ähnliche Verordnung schon seit 2002 – jedoch nur in Bezug auf die Reichskriegsflagge. Außerdem gibt es keine Geldstrafe. Der Erlass verordnet der Polizei, das Zeigen zu unterbinden und die Flagge sicherzustellen. Die Begründung: „Die Reichskriegsflagge ist weiterhin Symbol nationalsozialistischer Anschauungen und/oder von Ausländerfeindlichkeit. Ihre Verwendung in der Öffentlichkeit stellt eine nachhaltige Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar.“
Die Fahne enthält die wesentlichen Elemente der beiden vorherigen Kriegsflaggen ab 1871: Nordisches Kreuz, Preußenadler und Gösch mit Eisernem Kreuz. Das Tuch überdauerte das Ende des Kaiserreiches. Offiziell wurde es bis 1919, de facto bis zum 31. Dezember 1921 als Kriegsflagge zur See benutzt.
Solche vor allem von Politikern der SPD, der Linken und der Grünen vorangetriebenen Flaggenverbote sind nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch unhistorisch. Schwarz-weiß-rot war nicht nur die Trikolore des Kaiserreichs, sondern wurde auch in der Weimarer Republik für die Fahnen der Handels- und Marineflotte verwendet. Hitler hingegen hatte eine Aversion gegen das Tuch. Als Farbkombination der DDR-Staatsfahne war zunächst schwarz-weiß-rot vorgesehen, und auch die FDP verwendete die Flagge noch bis weit in die 1950er Jahre hinein.
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