Autorius: Lars Poelz Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2020-11-11 11:59:00, skaitė 956, komentavo 0
Die nunmehr bundesweit bekannten Corona-Kritiker Samuel Eckert und der Wir2020-Aktivist und Arzt Bodo Schiffmann führen seit einiger Zeit eine Infotour quer durch die Republik durch, um die Bürger des Landes über den Irrsinn der Politik aufzuklären. Die Polizei aus Mecklenburg-Vorpommern wollte die Tour vermiesen und verweigerte gestern stundenlang die Einreise in dieses Bundesland.
Eine Pressemitteilung der Polizei, die im Presseportal veröffentlicht ist, schildert diesen Vorfall sehr detailliert:
„Eine dritte Veranstaltung, die ‚Corona-Info-Tour‘ wurde am heutigen Nachmittag durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte untersagt. Grund dafür ist das derzeit geltende Einreiseverbot in das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (MV), da sowohl der Versammlungsleiter wie auch der stellvertretende Versammlungsleiter nicht in MV wohnhaft sind. Da nach den vorliegenden Informationen auch keine Ausnahmetatbestände im Sinne der Landesverordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus zutrafen, musste den Betroffenen die Einreise nach MV verwehrt werden.
Um 18:05 Uhr wurde dem Anmelder telefonisch die Rechtslage mitgeteilt, dass die Personen nicht nach MV einreisen dürfen. Die Betroffenen drohten daraufhin eine gerichtliche Klärung an. Die Polizei hat dem Anmelder deutlich gesagt, dass die Einreise bis zur gerichtlichen Klärung nicht gestattet wird. Der Busfahrer ist trotzdem weiter in Richtung MV gefahren und hat sich dem Verbot der Einreise widersetzt. Der Bus wurde schlussendlich durch Beamte der Polizeiinspektion Neubrandenburg in der Ortslage Weisdin an der B96 gestoppt. Den betroffenen Personen wurde erneut die geltende Rechtslage im Sinne der Landesverordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus erläutert. Sie widersetzten sich dieser erneut und verblieben in Weisdin.
Die betroffenen Personen haben in der Ortslage Weisdin einen LiveStream geschaltet, bei welchem zu Höchstzeiten über 80.000 Menschen zugeschaut haben. Zunächst berichteten sie über die derzeitige Situation, betonten aber mehrfach deutlich, dass sie sich im Recht sehen. Die Betroffenen weigerten sich, das Bundesland MV wieder zu verlassen. Gegen 20 Uhr suchte der Polizeiführer POR Rusch in Weisdin das Gespräch mit den Betroffenen, um Ihnen erneut die Rechtslage zu erläutern. Sie haben das Bundesland MV auf Grund des geltenden Einreiseverbotes zu verlassen. Die Betroffenen waren uneinsichtig und mobilisierten die über 80.000 User; Teilnehmer der Veranstaltungen in Neubrandenburg sowie die Bürgerinnen und Bürger aus Weisdin. Die geltende Rechtslage im Bundesland MV legten die Betroffenen so aus, als wenn diese durch POR Rusch als Einzelperson erlassen wurde. Die Betroffenen personalisierten das geltende Recht somit in einer Person. Die Betroffenen riefen die Bevölkerung auf, Strafanzeigen sowie Dienstaufsichtsbeschwerden gegen POR Rusch zu erstatten.
Den Betroffenen wurde auf Grund geltender Vorschriften der Lenk- und Ruhezeiten sowie der niedrigen Temperaturen und fortgeschrittenen Zeit ermöglicht, zu einem Objekt nach Neustrelitz und von dort aus weiter in Richtung Landesgrenze nach Brandenburg weiterzufahren. Dem haben sie sich ebenfalls widersetzt, da sie widerrechtlich auf dem Objekt in Neustrelitz verblieben sind.
Derzeit werden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Busfahrer, die betroffenen Personen in dem Bus sowie gegen die Person, welche die Personen beherbergt hat, geprüft. Bei der Kontrolle des Busfahrers stellten die Beamten der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn-und Verkehrspolizeireviers fest, dass dieser aus Österreich stammende Fahrer in den vergangenen Tagen mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten begangen hat. Diese Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.“
Man darf davon ausgehen, dass das nicht der einzige Versuch war, die Freidenker an der Arbeit zu hindern. Immer mehr zieht der Staat die Schlinge um den Hals zu. Seitens einiger Politiker gibt es mittlerweile sogar Forderungen, das Hinterfragen der Corona-Maßnahmen strafrechtlich verfolgen zu lassen.