Autorius: Günther Strauß Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2021-04-29 13:45:00, skaitė 1364, komentavo 0
Grenzkontrollen unweit der deutsch-tschechischen Grenze im sächsischen Breitenau im Februar durch die Bundespolizei.
von Günther Strauß
Immer wieder zeigt sich, dass die Verordnungsflut von politischen Entscheidungsträgern bezüglich der “Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Maßnahmen” selbst von den Politikern und auszuführenden Beamten teilweise nicht überblickt oder gar mutwillig missachtet wird.
Ivo Teichmann, der für die AfD im Landtag sitzt, hat am Donnerstag eine Sondergenehmigung des Landrats des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bezüglich der “Einhaltung” der “Corona-Maßnahmen” kritisiert, wie die Sächsische Zeitung berichtet. Zeigten sich dabei etwa Doppelstandards, die einerseits für Beamte und andererseits für die Bürger gelten?
Dabei stand besonders Landrat Michael Geisler von der CDU im Fokus. Auf Nachfrage mehrerer Gastronomen der Region gab das Landratsamt im Februar eine Sondergenehmigung dafür aus, dass Beamte der Bundespolizei, die aus dienstlichen Gründen in Hotels untergebracht sind, gemeinsam Frühstück und Abendessen zu sich nehmen können. Dabei “soll es schon mal zu geselligen Runden gekommen sein”, so die Sächsische Zeitung.
Teichmann fordert Gleichberechtigung. Der Vorsitzende des Tourismusvereins Elbsandsteingebirge meint, was die Polizisten im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge dürften, darum kämpften Hoteliers und Gastronomen schon seit dem ersten Lockdown. Sie klagten sogar das Recht ein, Dienstreisende bei Wahrung aller Abstandsregeln bewirten zu dürfen, seien damit juristisch allerdings nicht zum Erfolg gekommen.
Speisenabholung ist zwar möglich. Die Speisung muss aber dezentral auf den Zimmern erfolgen. In einem Brief an das zuständige Landratsamt schreibt Teichmann:
“Den Bürgern und Gastronomen erschließt sich dieses Verhalten der Einsatzkräfte nicht, da die Beamten doch Vorbildcharakter haben sollten.”
Auch das Verwaltungsgericht Dresden urteilte bereits im Februar, dass Frühstücksräume aus Corona-Schutz-Gründen von Hotelgästen nicht betreten werden dürften.
In dem Verfahren hatten die Hoteliers darauf verwiesen, dass die Corona-Schutz-Verordnung auch Ausnahmen für Betriebskantinen vorsehe. Es handelt sich dabei jedoch um eine eng auszulegende Ausnahmeregelung für Kantinen und Mensen. Teichmann fragt:
“Auf welcher Grundlage wurde nun diese Genehmigung erteilt?”
Der zuständige CDU-Mann Geisler vom Landratsamt antwortete darauf:
“Ich habe Ihren Hinweis zum Anlass genommen und die angesprochene Thematik prüfen lassen. Hier muss festgestellt werden, dass unsere Rechtsauffassung vom Februar 2021 so nicht mehr Bestand haben kann.”
In dem Schreiben heißt es weiter:
“Unter Berücksichtigung der dynamischen Verordnungslage und Rechtsprechung wird es auch in Zukunft nicht gänzlich vermeidbar sein, dass eine vor mehreren Wochen getroffene juristische Auslegung bzw. Bewertung im Nachgang nicht zu halten ist.”
Wie lange das erhöhte Aufgebot an Bundespolizisten vor Ort andauerte, wurde aus “einsatztechnischen Gründen” nicht bekannt gegeben. Die auswärtigen Bundespolizisten wurden mit der verstärkten Grenzkontrolle zu Tschechien beauftragt und deshalb nach Sachsen berufen.