Sonderrechte für Linksterroristen: Justizministerin will Antifa-Feindeslisten legalisieren

Autorius: Günther Strauß Šaltinis: https://www.anonymousnews.ru/2... 2021-05-05 10:52:00, skaitė 1521, komentavo 0

Sonderrechte für Linksterroristen: Justizministerin will Antifa-Feindeslisten legalisieren

Feindeslisten: Antifa-„Recherchearbeit“ bleibt erlaubt

Weltanschauliches Sonderrecht gibt es eigentlich nur in Diktaturen, aber leider auch in der Bundesrepublik Deutschland. Ein krasses Beispiel dafür ist die von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) geplante Strafnorm gegen Feindeslisten politischer Gegner, bei denen Antifa und Linksextremisten jetzt von jeder Strafverfolgung ausgeschlossen werden sollen.

von Günther Strauß

Datendiebstahl, Datenausspähaktionen und die anschließende Veröffentlichung personenbezogener Informationen im Internet gehören seit Jahrzehnten zum festen Kernbestandteil linksextremistischer Kriminalität, ohne dass der Staat bislang in irgendeiner Form gegen diese Aktivitäten eingeschritten wäre.

Tyrannisierung Andersdenkender

Zwar wurde im August 2017, als linksextremistische Gewalt nach den schweren Krawallen am Rande des Hamburger G20-Gipfels für kurze Zeit in den Fokus der Öffentlichkeit rückte, das Portal Indymedia Linksunten verboten. Es folgte ein gigantischer Aufschrei der Empörung der gesamten Linken – und die Weiterführung der Tyrannisierung politischer Gegner durch das Portal Indymedia, das weiter an der Veröffentlichung personenbezogener Daten festhält.

Folgen hat das bislang alles für die Verantwortlichen überhaupt keine, außer dass Indymedia seit dem Sommer vergangenen Jahres als linksextremistischer Verdachtsfall eingestuft wird. Diese Reaktion des Staates ist schlicht und einfach lächerlich, denn wenn es ein ähnliches Denunziationsprojekt auf der politisch rechten Seite geben würde, dann wären die Verantwortlichen schon längst als kriminelle oder sogar terroristische Vereinigung eingestuft und mit dem Hubschrauber zur Generalbundesanwaltschaft nach Karlsruhe transportiert worden.

Kein „Outing“ mehr – das geht ja gar nicht

Als die SPD-Justizministerin Christine Lambrecht Anfang Februar dieses Jahres das Vorhaben der Schaffung eines neuen Paragrafen 126a im Strafgesetzbuch ankündigte, nach dem das „gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten“ mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit hohen Geldstrafen geahndet werden sollte, brach sofort Unruhe in linksextremistischen Kreisen aus, schließlich wäre man selbst am Ende ja am stärksten von so einer Strafrechtsverschärfung betroffen. Schon am 9. Februar begann deshalb umgehend die linke Gegenoffensive. Christian Rath stellte in der Taz besorgt fest:

„Das Bundeskriminalamt (BKA) forderte als Erstes die Schaffung eines neuen Straftatbestands. Dieser müsse dann auch das ‚Outing‛ politischer Gegner umfassen, wie es Antifa-Gruppen teilweise regelmäßig praktizieren, so das BKA. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) unterstützte die BKA-Forderung. Im Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität und Rechtsextremismus fehlte dann jedoch ein entsprechendes neues Delikt. Die CDU/CSU protestierte und forderte Nachbesserungen. Koalitionspartner SPD zeigte sich offen, bestand jedoch wegen der möglichen Gefahr für die Meinungsfreiheit auf einer gründlichen Prüfung.“

Antifa-„Recherchearbeit“ bleibt erlaubt

Einige Wochen später war die „Gefahr“, dass auch Linksextremisten und Antifa-Mitglieder für die Verbreitung personenbezogener Daten im Netz bestraft werden könnten, natürlich schon wieder vom Tisch. Nun war es erneut Christian Rath, der erleichtert Vollzug melden konnte. In spürbarer Jubelstimmung bemerkte der Journalist in der Taz vom 15. März:

„Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat ihren Gesetzentwurf zur Bestrafung von ‚Feindeslisten‛ entschärft. Journalistische und zivilgesellschaftliche Aufklärung soll ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. […] Die beiden Linke-Abgeordneten Martina Renner (Bundestag) und Katharina König-Preuss (Thüringer Landtag) befürchteten zudem, dass sich das Gesetz auch gegen ‚antifaschistische Recherchearbeit‛ richten könnte. Justizministerin Lambrecht nahm die Kritik ernst. Sie hat den Gesetzentwurf nun entschärft, indem sie einen Verweis auf die genannte Sozialadäquanz-Klausel des Paragrafen 86 anfügte. Danach bleibt die ‚Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens‛ ebenso straffrei, wie wenn die Handlung der ‚staatsbürgerlichen Aufklärung‛ oder ‚ähnlichen Zwecken‛ dient. Die bewährte Klausel kommt bereits an vier Stellen des Strafgesetzbuches zum Einsatz, unter anderem bei der ‚Volksverhetzung‛. In der Begründung zum Gesetzentwurf gegen Feindeslisten wird zudem erwähnt, dass die ‚Veröffentlichung der Recherchearbeit von Vereinen zur Aufdeckung extremistischer Bestrebungen‛ nicht strafbar sein soll.“

Alles deutet also darauf hin, dass sich die Antifa aufgrund ihrer hervorragenden politischen und medialen Vernetzung auch in dieser Frage voll durchsetzt. Genau wie in der DDR wird also auch in der Bundesrepublik Stück für Stück ein linkes Gesinnungsstrafrecht installiert, während das bürgerliche Recht, in dem wertneutral und unabhängig von der politischen Auffassung des Beklagten geurteilt wird, nach und nach zerstört wird.