Autorius: Agnes Imhof Šaltinis: https://www.anonymousnews.org/... 2021-12-02 15:09:00, skaitė 723, komentavo 0
Alena Buyx, Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, grenzt im Auftrag der Regierung Ungeimpfte aus.
von Agnes Imhof
„Euch sollte man im Krankenhaus nicht mehr behandeln, so schaut’s aus!“ Das habe der Bauer im historisch belasteten Landkreis Landsberg/Lech ihr nachgerufen, erzählte meine Bekannte. Das Verbrechen, für das sie seiner Meinung nach den Tod verdiente: sie nahm das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper in Anspruch und wollte sich nicht gegen Covid impfen lassen. Im November 2021 ist die Barbarei zurück. Denn der Bauer steht mit dieser Ansicht nicht allein. Er kann sich auf prominente Unterstützung berufen. Zur Erinnerung hier noch einmal einige Positionen von Mitgliedern des deutschen Ethikrats:
Wer sich nicht impfen lässt, soll nach Ethikratsmitglied Wolfram Henn auf lebensrettende Maßnahmen und Intensivbett verzichten. Wer sich nicht impfen lässt, stellt sich außerhalb der Solidargemeinschaft (Alena Buyx, Vorsitzende des Ethikrats). Ungeimpfte sollten ihre Tests selbst bezahlen, der Staat sei nicht für ihre „Unvernunft“ zuständig (Wolfram Henn). Das bedeutet nichts anderes, als dass er die Gleichheit aller Bürger als zu teuer betrachtet – seit wann stehen Menschenrechte unter Finanzierungsvorbehalt? 3G sei zwar besser als 2G, aber eine Impfpflicht sei auch das nicht. „Eine Pflicht ist etwas, dem man sich nicht entziehen kann, und natürlich kann man sich dem entziehen, ich muss ja nicht in den Club gehen!“ (Alena Buyx) Gemeinhin nennt man diese Art der Argumentation „Erpressung“.
Die Maßnahmen gegen Kinder, die zu einer massiven Zunahme psychischer Probleme bis hin zur drohenden „Triage in der Kinderpsychiatrie“ geführt haben, seien „zu deren Schutz“ zu verlängern. „Wer spaltet die Gesellschaft? Diejenigen, die andere schädigen und unsolidarisch auf ihre ‘Freiheit’ pochen, oder der, der auf die Schädigung hinweist?“ fragt rhetorisch Peter Dabrock, ehemaliger Vorsitzender des Ethikrats (2016 bis 2020) – als wäre es eine Schädigung anderer, frei leben zu wollen. Seit wann ist Freiheit in einem Rechtsstaat „schädlich“? „Die Entscheidung über eine Impfung sei keine Privatsache, sondern habe Effekte auf alle. Daher müsse man die Maßnahmen gegen Ungeimpfte – wörtlich – schrittweise hocheskalieren.“ (Alena Buyxs)
Täglich wird offensichtlicher, dass keiner der derzeit bedingt zugelassenen Impfstoffe imstande ist, dauerhaft zu schützen, während die Nebenwirkungen insbesondere für Kinder gravierend und wahrscheinlich weit gefährlicher als die Krankheit selbst sind. Videos mit Impfopfern oder deren Angehörigen gehen viral. Es fällt schwer zu glauben, dass es um Ethik und den Schutz von Menschenleben gehen soll, wenn über Menschenleben, über körperliche Selbstbestimmung und das Leid insbesondere der Kinder seit Monaten derart hinweggegangen wird. Wenn Eltern als rechts geframt werden, die Höllenqualen durchstehen, weil sie zum ersten Mal in ihrem Leben vom Staat gezwungen werden, ihren Kindern Dinge anzutun, die sie für schädlich oder gar gefährlich halten.
Es ist auffällig, wie stark dabei seitens des Ethikrats mit Begriffen wie „Solidarität“, „Gemeinschaft“ oder „keine Privatsache“ gearbeitet wird. Es gibt wohl kaum etwas Privateres als den eigenen Körper. Wenn die Entscheidung, was in diesen hineinkommt (oder womöglich auch irgendwann, was herausgenommen wird) keine Privatsache ist, liegt ganz offensichtlich ein Menschenbild vor, in dem der Einzelne dem Kollektiv absolut untergeordnet ist.
Kollektivismen aber sind immer gefährlich. Wenn der eigene Körper keine Privatsache ist, können theoretisch auch zwangsweise Organentnahmen, Vergewaltigungen und präventive Morde „zum Wohle der Solidargemeinschaft“ gerechtfertigt werden. Freie Gesellschaften zeichnen sich aus genau diesem Grund durch das Primat des Individuums aus. Nach der Erfahrung des nationalsozialistischen „Volkskörpers“, dem der einzelne Körper und sein Überleben mitleidlos untergeordnet wurde, wurden die Grundrechte als Abwehrrechte des Individuums gegen den Staat formuliert. Damals war die Erfahrung noch frisch, wie die Nazis unter anderem den „Seuchenschutz“ vorschoben, um den Massenmord an den Juden zu legitimieren.
In freien Gesellschaften haben individuelle Grundrechte Vorrang vor staatlichen Interessen. Die totale Unterordnung des Einzelnen unter ein Kollektiv ist ein Kennzeichen von Totalitarismus. Es wäre die Aufgabe des Ethikrats, darauf aufmerksam zu machen.
Während der Aufklärung wurden grundlegende Prinzipien des Verhältnisses von Individuum und Staat festgelegt. Hobbes‘ Idee vom Gesellschaftsvertrag bestimmte seit der Aufklärung die politische Philosophie: Menschen wurden nicht mehr als rechtlose Untertanen, als Objekt, gedacht, sondern als Subjekt politischen Handelns. Ein enormer Schritt auf dem Weg zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Der Bürger wurde vom Unterworfenen zum Vertragspartner. John Locke begründete mit dem Gedanken des Naturrechts das Recht zum Widerstand. Regierungen waren damit nicht mehr sakrosankt „von Gottes Gnaden“, sondern rechenschaftspflichtig. Eine Regierung, die die Naturrechte Leben, Freiheit und Eigentum nicht respektiert, hat nach Locke ihre Legitimität verloren. Es wäre die Aufgabe des Ethikrats, darauf aufmerksam zu machen.
Denn nur mit dem Bürger als Subjekt politischen Handelns ist Demokratie überhaupt möglich. Es gibt keine Demokratie, in der Bürger Objekte sind. Nur der objektifizierte Mensch ist gehorsamspflichtig. Die Unterscheidung vom Bürger als Subjekt oder Objekt politischen Handelns ist damit gleichzeitig die Unterscheidung zwischen Demokratie und Unterdrückung.
Derzeit befindet sich die Politik in einem voraufklärerischen Hysteriemodus. Der Mensch wird vom Subjekt wieder zum Objekt politischen Handelns und in immer weiteren Eskalationsstufen eine kollektivistische Gesinnungsethik (Max Weber) entwickelt. Gesinnungsethik bedeutet, vereinfacht gesagt, die Vorstellung, der Zweck heilige die Mittel. Wo die Mittel dem Zweck jedoch untergeordnet sind, ist alles zu legitimieren. Selbst Verbrechen lassen sich so als edle Notwendigkeit rechtfertigen. So kann man Menschen dazu bewegen, im Widerspruch zu ihrem natürlichen Wertempfinden zu handeln.
Die Umwertung aller Werte, wie Nietzsche es nannte, gelingt am leichtesten, indem man sie einem angeblich „höheren Ziel“ unterordnet und entsprechend unter Vorbehalt stellt. Aus genau diesem Grund arbeiten totalitäre Ideologien mit Gesinnungsethik. Jedes Terrorregime der Geschichte schob deshalb „höhere Werte“ vor, um Rechtsbrüche und Gewalt zu legitimieren. Für angeblich „höhere Ziele“ wurden Menschen auf Scheiterhaufen verbrannt oder in Todeslagern ermordet. Deshalb darf Gesinnungsethik niemals staatliches Handeln bestimmen (Max Weber wusste das auch). Es wäre die Aufgabe des Ethikrats, darauf aufmerksam zu machen.
Staatliches Handeln muss sich an seinen Methoden messen lassen. Die Methode macht den Verbrecher, nicht das Ziel. Selbst ein Terrorist handelt in seiner eigenen verqueren Logik im Interesse eines höheren Zwecks. Aber kein Zweck der Welt entschuldigt Anschläge auf Synagogen, Züge oder Weihnachtsmärkte. Ganz gleich, aus welchem Grund: wer ein Verbrechen begeht, ist ein Verbrecher. Es gibt keinen „heiligen“ Krieg, und kein „edles“ Verbrechen. Gewalt, Erpressung, Bedrohung sind immer schmutzig. Das spiegelt sich auch in der Rechtsprechung demokratischer Staaten: nicht die Gesinnung ist ein Verbrechen, wohl aber die Handlung. Es wäre die Aufgabe des Ethikrats, darauf aufmerksam zu machen.
Stattdessen hat der Ethikrat es zugelassen, dass über „3/2/1G“ vormoderne, letztlich religiöse Kategorien von Reinheit und Unreinheit politisches Handeln bestimmen: An oberster Stelle stehen die Geimpften, gefolgt von den Genesenen und schließlich den Getesteten. Außerhalb dieses Kastensystems stehen alle anderen: gewissermaßen als Parias. Mitglieder des Ethikrats sollten wissen, dass die Gewaltbereitschaft von Menschen steigt, wenn sie diejenigen, die außerhalb ihrer Bezugsgruppe stehen, als „unrein“ wahrzunehmen lernen – so wie der eingangs zitierte Bauer.
Die Einführung von 3G am Arbeitsplatz birgt zwangsläufig die Gefahr, dass „Unreine“ dort irgendwann nicht mehr erwünscht sind – wie bereits berichtet wird. „Seit der Antike stand, nicht nur in gnostisch-arkanischen Religionsstilen, der Körper als Materie generell unter Unreinheitsverdacht…“, schreibt Petra Bahr. (1) Unreinheitszuschreibung sei nicht nur eine Bewältigungsstrategie für Krisen in Religionen, sondern legitimiere auch den Ausschluss bestimmter Gruppen bis hin zu deren repressiver Ausmerzung. Insbesondere im Bereich der Zivilreligion – also, sobald die Vorstellung in den politischen Bereich gelangt – führe diese Vorstellung zu „kollektivem Reinheitswahn, zu ‚Rassenhygiene‘, ‚Säuberungsaktionen‘ und Apartheidspolitik.“ Es wäre die Aufgabe des Ethikrats, auf diese Gefahr aufmerksam zu machen.
Stattdessen verhält er sich längst nicht mehr wie eine Kontrollinstanz politischen Handelns, sondern wie eine religiöse Institution, die mit der Politik ein wechselseitiges Legitimationsbündnis eingegangen ist – gewissermaßen wie eine staatsreligiöse Instanz. Die Anwendung von aus totalitären Kontexten hinreichend bekannten Legitimationsmustern wie Kollektivismus, Gesinnungsethik und schließlich die vormoderne Kategorisierung von Reinheit und Unreinheit ist in ihrer Abgedroschenheit einfach nur plump zu nennen.
Unwidersprochen lässt man das Unwort des CDU-Politikers Ralph Brinkhaus stehen, man könne sich ja impfen lassen – de facto nichts anderes als die Aussage, dass das Menschenrecht auf körperliche Selbstbestimmung hiermit abgeschafft sei. Was genau unterscheidet diese Argumentation dann von einer Ausgrenzung nach Religion, die man ja auch wechseln kann?
Interessant ist dabei die Rolle der Kirchen, die diese aus dem religiösen Kontext stammenden Muster offenbar bereitwillig aufgreifen: Peter Dabrock, seines Zeichens Theologe und von 2016 bis 2020 ebenfalls Vorsitzender des Ethikrats, wirft Ungeimpften gar „Schädigung, mangelnde Solidarität“ und ein „egoistisches Freiheitsverständnis“ vor, wenn sie ihr im Nürnberger Kodex verbrieftes Recht in Anspruch nehmen, sich einer experimentellen medizinischen Behandlung zu verweigern.
Auch die EKD-Ratsvorsitzende Anette Kurschus hält eine Impfung „nicht für eine individuelle Entscheidung“, sondern für eine „Pflicht“ und offenbart damit ebenfalls ein kollektivistisches, objektifizierendes Menschenbild. Wissenschaftsphilosoph Michael Esfeld hält dagegen: „Weshalb heißen Grundrechte Grundrechte? … weil sie bedingungslos gelten.“ Da dies nicht mehr der Fall und Grundrechte nunmehr an Bedingungen geknüpft seien, sei Deutschland kein Rechtsstaat mehr, sondern habe Ähnlichkeit mit einem Apartheitsregime. Bürger dürften sich von der Politik nicht einreden lassen, sie seien egoistisch, nur weil sie ein normales Leben führen wollen.
Auch der Philosoph Julian Nida-Rümelin meint, die Politik trage ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Ungeimpften aus. (Angesichts der Politiker-Krokodilstränen wegen überfüllter Intensivstationen hätte er hinzufügen müssen: Wer mitten in einer Pandemie tausende Intensivbetten abbaut, darf die Bürger nicht zur Entlastung in die Pflicht nehmen. Der Bürger ist nicht für die Unvernunft der Politik zuständig.) Unverständlich ist nur, warum Nida-Rümelin weiterhin stellvertretender Vorsitzender eines Ethikrats bleibt, der, wie er gerade dieser Tage mit seinen Forderungen nach einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen zeigt, ganz offensichtlich ein massives Rechtsstaatlichkeitsdefizit hat.
Tatsächlich sollte sich ein Ethikrat, der Bürgern das Recht der Selbstbestimmung über den eigenen Körper abspricht, dringend fragen, für welches Menschenbild er steht. Denn es gibt ein Wort für Menschen, die nicht über ihren eigenen Körper bestimmen dürfen: Sklaven.
Die Folgen sind bereits deutlich sichtbar. Was beim Recht auf Bildung und kulturelle Teilhabe beginnt, zeigt mit erschreckender Geschwindigkeit auch Auswirkungen bis hin zum Recht auf Leben. Die Universität Tübingen verwehrt mit der 3G-Regelung im aktuellen Wintersemester de facto Studierenden, die nicht gerade wohlhabende Eltern haben, den Zugang zu Bildung. Dozenten wird ein aufwändiges Verfahren für die „zeitsparenden“ Stichproben zur Überprüfung beschrieben. Weil es derart kafkaesk ist, gebe ich es im wörtlichen Zitat wieder:
„b) Dozent/innen zählen die Teilnehmerzahl N und berechnen daraus die Anzahl n der zu ziehenden Personen: 10% sind z.B. bei N = 40 TN → n=4, bei N = 100 TN → n=10 (ergibt die Berechnung von 10% der Teilnehmenden eine Zahl mit Nachkommastellen, so ist kaufmännisch zu runden). Bei Veranstaltungen mit unter 30 Teilnehmenden müssen mindestens 3 Personen gezogen werden um eine übermäßig selektive Auswahl zu vermeiden. Bei Überprüfung am Eingang des Lehrraumes ist die TN-Zahl im Voraus anhand der Anmeldungen (alternativ der Platzzahl im Raum) zu bestimmen.
c) In der Google-Suchfunktion (www.google.com) unter „Zufallsgenerator“ ist bei „Max.“ die Zahl N der TN insgesamt einzutragen.
d) Dann wird gemäß der nach b) ermittelten Zahl n (=10% der TN-Zahl) n Mal eine Zahl durch anklicken des Feldes „GENERIEREN“ erzeugt und notiert (dies kann aus Gründen der Transparenz auch für die Teilnehmenden sichtbar gemacht werden). Die so generierten Zufallszahlen sind die Nummern der zu überprüfenden Personen. (…)
h) Das Vorgehen wird von den Dozierenden zu Beginn jeder Lehrveranstaltung transparent erklärt. Auf diese Weise wird faktisch der Anschein einer Diskriminierung ausgeschlossen. Auf Anonymität wird deutlich hingewiesen, ebenso auf die möglichen Konsequenzen von Regelverstößen: Personen ohne gültigen 3G-Nachweis ist die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung untersagt, die Teilnahme an einer Veranstaltung ohne 3G-Nachweis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld in empfindlicher Höhe nach sich ziehen. (…)
VI. Soweit am Sitzplatz Maskenpflicht besteht, ist der 3G-Status von Personen, die von der Maskenpflicht befreit sind, unabhängig von den Stichproben zu überprüfen.“
Soweit das Zitat aus dem Land, wo man alles außer Hochdeutsch kann. Eines Tages wird man es vielleicht in Schulbüchern abdrucken, als Beispiel für die Bürokratisierung der Ausgrenzung. Wo ist für den Ethikrat der Unterschied, wenn jemand nicht wegen seiner Hautfarbe, sondern wegen seines Maskenattests gefilzt wird? Wo ist der Unterschied, ob man wegen seines Geschlechts von höherer Bildung ausgeschlossen wird oder wegen seines Impfstatus? Auch wenn die Anleitung zur Diskriminierung in korrekt gegenderter Sprache erfolgt, es bleibt Diskriminierung. Unter Aufsicht des Ethikrats wächst so eine Generation heran, die es für normal halten wird, Menschen von Bildung auszuschließen.
Dies ist kein Einzelfall. So fragt die Bayerische Staatsoper in einer Umfrage, ob man nicht Ungeimpfte aussperren und dafür den anderen die Maske erlassen und wieder Alkohol servieren könnte. Die Option Normalbetrieb wie vor Corona gibt es in der Umfrage nicht. Hier wird ganz offen der Versuch gemacht, das Publikum zu Kollaborateuren der Ausgrenzung zu machen, indem man sie mit Leckerli besticht wie dressierte Affen. Und das bei der Vergangenheit dieses Hauses.
Zum ersten Mal seit 1945 gilt in Deutschland nicht mehr ein Recht für alle. Zum ersten Mal seit 1945 gibt es wieder „zweierlei Menschen“ (Bert Brecht). Ein ungeimpfter, völlig gesunder Wissenschaftler darf die Bayerische Staatsbibliothek nicht betreten, in der seine Bücher stehen, sofern er nicht selbst einen Test als Passierschein bezahlt. Man muss wirklich keine Professur in Philosophie haben, um zu sehen, dass das unethisch ist.
Was als nächstes kommt, ist schon jetzt sichtbar: In Bayern kann sich Gesundheitsminister Klaus Holotschek wörtlich den Ethikrat zitierend („keine Privatsache“) eine Impfpflicht vorstellen – mit einem nicht ordnungsgemäß zugelassenen Impfstoff, an dessen vorläufigen Zulassungsstudien massive Zweifel bestehen, im Widerspruch zum Nürnberger Kodex und wohl auch der Verfassung.
Weltärztebund-Vorsitzender Frank Ulrich Montgomery nennt es „Tyrannei der Ungeimpften“, die Selbstbestimmung über den eigenen Körper zu behaupten. Und in Thüringen findet ein Zivilisationsbruch statt, der bisher einmalig in der Geschichte der BRD ist. Ministerpräsident Ramelow will Ungeimpften bei Überfüllung zugunsten Geimpfter die Behandlung in Krankenhäusern verweigern (was sie im Notfall tun sollen, wenn jede Minute zählt, oder gar, wenn die Nachbarländer ähnliche Regeln einführen sollten, scheint ihn nicht zu interessieren). Er will damit genau das umsetzen, was der eingangs zitierte Bauer fordert. Bisher nannte man das unterlassene Hilfeleistung, und es galt als Straftat.
Niemals in der Geschichte der Bundesrepublik wurden Kranke wegen ihres Impfstatus abgewiesen, von Krankenhäusern, die bekanntlich auch Tuberkulose, Typhus und die Pest behandeln. Menschen, die das Gesundheitssystem ja über ihre Krankenkassenbeiträge ebenso bezahlen wie Adipöse (die den Großteil der Covid-Intensivpatienten ausmachen), Risikosportler oder Raucher. Der Ethikrat bleibt die Antwort auf die Frage schuldig, was es rechtfertigt, Menschen ohne Covid-Impfung die medizinische Behandlung zu versagen, solchen ohne Diphterie-Impfung, Adipösen oder Rauchern jedoch nicht.
Und welche Steigerung ist nach so einer Regel noch denkbar? Das ist nicht mehr nur Ausgrenzung und Diskriminierung. Menschen von medizinischer Versorgung im Krankenhaus auszuschließen, dafür gibt es nur eine Bezeichnung: Gewalt. Es wäre die Aufgabe des Ethikrats, die Politik zu kontrollieren und solchen beispiellosen Entgleisungen entgegenzutreten. Das Gegenteil geschieht derzeit. Es ist der Ethikrat, der mit seiner kollektivistischen Gesinnungsethik, mit seinen zivilreligiösen Kategorien von Reinheit und Unreinheit und seiner voraufklärerischen Objektifizierung des Menschen noch die Legitimation für solche Ausfälle liefert. Mit seinem Menschenbild als Objekt, ja, Sklave der Politik schafft er erst die Rechtfertigung dafür.
Von Tag zu Tag benötigt man mehr guten Willen, um nicht auf den Gedanken zu kommen, hier gehe es um die bewusste Legitimierung massiver Menschenrechtsverletzungen. Spätestens, nachdem ein Gutachten des Staatsrechtlers Dietrich Murswiek die aktuellen 3G oder gar 2G-Beschränkungen (Freiheitseinschränkungen für Ungeimpfte) als verfassungswidrig bezeichnet hat, müsste der Ethikrat geschlossen zurücktreten. Stattdessen eskalieren seine Äußerungen von Tag zu Tag mehr. Damit hat er bei der Aufgabe, für die er geschaffen wurde, bei seiner ersten wirklichen Bewährungsprobe, grandios versagt und sich selbst unwiderruflich diskreditiert.
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