Lübeck führt „gendergerechte“ Sprache ein: Doppelpunkt statt Stern oder Bodenstrich

Autorius: Karel Meissner Šaltinis: https://www.compact-online.de/... 2020-01-03 01:15:01, skaitė 677, komentavo 0

Lübeck führt „gendergerechte“ Sprache ein: Doppelpunkt statt Stern oder Bodenstrich

Lübeck führt „gendergerechte“ Sprache ein: Doppelpunkt statt Stern oder Bodenstrich

Für alle Beschäftigten der Hansestadt Lübeck gilt ab sofort die Verwendung einer „gendergerechten“ Sprache, verkündet Bürgermeister Jan Lindenau (SPD). Das betrifft Pressemitteilungen, Formulare, Rechtstexte, Broschüren, E-Mails und Flyer.

In dem frisch herausgegebenen Leitfaden für gendergerechte Verwaltungssprache fordert man von den Beschäftigten der Stadt Lübeck nach Möglichkeit die Verwendung geschlechtsneutraler Begriffe wie „Studierende“. Wo dies nicht funktioniert, schlägt die Stunde des Gender-Doppelpunkts. So beispielsweise bei „Bewohner:innen“. Im Gegensatz zum Unterstrich, Binnen-I oder Genderstern sei der Doppelpunkt „leicht verständlich“ und störe nicht den Lesefluss, findet die Lübecker Gleichstellungsbeauftragte Elke Sasse.

Laut Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) wolle man damit nicht nur den Geschlechterdualismus aufheben, sondern auch jene Menschen ansprechen, die sich sich nicht als Mann oder Frau beschreiben möchten. Lindenau laut welt.de: „Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes, das das Recht auf Anerkennung eines dritten Geschlechts bestätigt und zu neuen gesetzlichen Änderungen führte, besteht auch für die Verwaltung der Hansestadt Lübeck Handlungsbedarf.“ Als „tolerante und offene Stadt“ müsse Lübeck „diskriminierungsfrei kommunizieren“.

Lübeck hat seine Modernität bereits im vergangenen Mai unter Beweis gestellt, als dort der „Klimanotstand“ ausgerufen wurde. Mit der Genderung der Sprache lag sie allerdings schon gefährlich weit zurück: Die hat Hannover nämlich schon vor fast einem Jahr eingeführt. Jetzt hat die Hansestadt endlich aufgeholt. Und mit der Verwendung des Doppelpunkts haben die Ämter echte Kreativität bewiesen.